Sexualstrafrecht im Überblick

Das Sexualstrafrecht – sexueller Missbrauch – Vergewaltigung

Das Sexualstrafrecht ist ein immer aktuelles Thema. Unter dem Begriff „Sexualstrafrecht“ werden Straftaten nach dem StGB gegen die sexuelle Selbstbestimmung zusammengefasst. Die bekanntesten Delikte des Sexualstrafrechts sind der sexuelle Missbrauch, die sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung und der Erwerb bzw. die Verbreitung von kinderpornographischen Schriften. Hinzu kommen aber auch Delikte wie der Exhibitionismus sowie die Ausbeutung von Prostituierten.

Den Kern des Sexualstrafrechts bilden unterschiedliche Konstellationen des sexuellen Missbrauchs. Opfer dieser sexuellen Handlungen können hier beispielsweise Kinder, Jugendliche, Schutzbefohlene oder sonstige Personen aus einem speziellen Behandlungs-, Obhuts- oder Arbeitsverhältnis sein.

Der Vorwurf eines Sexualdelikts ist immer ernst zu nehmen: Die meisten Straftatbestände aus dem Bereich des Sexualstrafrechts sind schwere Verbrechen und viele bereits im Mindestmaß mit einer hohen Freiheitsstrafe bedroht. Hinzu kommt die Besonderheit bei Straftaten im Kontext der sexuellen Handlungen, dass die Tatvorwürfe für alle Beteiligte oftmals belastend, peinlich und unangenehm und Strafverfahren entsprechend belastend sind.

In vielen Fällen kann bereits die Kenntnis von dem Tatvorwurf und besonders einem Ermittlungsverfahren für einen Beschuldigten in erheblichem Maße existenzbedrohlich sein. Im Einzelfall kann bereits die Einleitung eines Verfahrens z.B. beim Arbeitgeber zur Verdachtskündigung führen.

Delikte und Normen des Sexualstrafrechts im Überblick:

§ 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 174a StGB – Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
§ 174b StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
§ 174c StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
§ 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176a StGB – Schwer sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176b StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
§ 177 StGB – Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
§ 178 StGB – Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
§ 179 StGB – Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
§ 180 StGB – Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
§ 180a StGb – Ausbeutung von Prostituierten
§ 181a StGB – Zuhälterei
§ 182 StGB – sexueller Missbrauch von Jugendlichen
§ 183 StGB – Exhibitionistische Handlungen
§ 183a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses
§ 184 StGB – Verbreitung pornographischer Schriften
§ 184a StGB – Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
§ 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184c StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
§ 184e StGB – Ausübung der verbotenen Prostitution
§ 184f StGB – Jugendgefährdende Prostitution
§ 185 StGB – Beleidigung auf sexueller Basis

Falls Sie an einer individuellen und anwaltlichen Beratung zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen zu den genannten Delikten im Sexualstrafrecht interessiert sind oder einen Strafverteidiger zur gerichtlichen Verteidigung suchen, können Sie jederzeit Kontakt mit der Kanzlei von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner aufnehmen. Die Kanzlei ist ausschließlich auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Weitere Informationen zur Kanzlei und dem Porträt von Rechtsanwalt Dr. Böttner finden Sie auf der Kanzlei-Homepage unter



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